Rahmenausschreibung & Turnierordnung des Golf- & LandClub Gut Uhlenhorst 2024

Für alle Turniere, die vom Golf- & LandClub Gut Uhlenhorst ausgeschrieben und veranstaltet werden, einschließlich RPR-Runden, gelten nachfolgende Richtlinien.


Die Ausschreibung regelt die allgemeinen Grundlagen des Wettspielbetriebes für Turniere auf der Anlage des Golf- & LandClub Gut Uhlenhorst gGmbH. Für jedes Wettspiel wird eine Turnierausschreibung ausgestellt, in der ergänzende und konkretisierende Informationen gegeben werden können. Zusätzlich gelten die aktuellen Platzregeln.


Der Spieler nimmt untenstehende Bedingungen mit Turnieranmeldung ausdrücklich zur Kenntnis und erkennt diese an.

Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind Amateure, die aktive Mitglieder des Golf- & LandClub Gut Uhlenhorst gGmbH sind. Bei „offenen Wettspielen“ müssen die Teilnehmer einen gültigen DGV-, EGA- (European Golf Association) oder VcG-Ausweis vorlegen. Einschränkungen hinsichtlich Alter, Geschlecht, Höchstvorgabe etc. werden in der Turnierausschreibung gesondert angegeben.

Spielbedingungen

Gespielt wird nach den geltenden Offiziellen Golfregeln (einschl. Amateurstatut) des Deutschen Golfverbandes e. V. und den Platzregeln des Golf- & LandClub Gut Uhlenhorst gGmbH. Eventuelle Sonderplatzregeln werden am Turniertag gesondert ausgehängt. Die Turniere werden auf der Grundlage des EGA Vorgabensystems ausgerichtet, sofern die Einzelausschreibung keine andere Regelung vorsieht. Im Clubbüro besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme in diese Verbandsordnungen.

Haftung

Der Golf- & LandClub Gut Uhlenhorst gGmbH haftet nicht bei Unfällen oder sonstigen Vorkommnissen.

Änderungsvorbehalt

Bis zum 1. Start hat die Spielleitung in begründeten Fällen das Recht, die Ausschreibung sowie die Platzregeln, die Startzeiten neu festzulegen oder spezielle Wettspielausschreibungen herauszugeben. Die Spielleitung ist nicht verantwortlich für Nachteile, die Wettspielteilnehmern oder Bewerbern durch Unkenntnis dieser Bedingungen oder der Aushänge erleiden. Änderungen nach dem 1. Start sind nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zulässig.

Ausschreibungen

Ausschreibungen werden im Internet oder ggf. am schwarzen Brett veröffentlicht. Die Spielleitung kann in Ausnahmefällen darüber entscheiden, ob Spieler mit einem höheren Handicap als in der Ausschreibung zugelassen, an dem Wettspiel teilnehmen dürfen. Des Weiteren entscheidet die Spielleitung auch darüber, ob eine höhere als in der Ausschreibung angegebene Teilnehmerzahl zum Wettspiel zugelassen wird.

Spielleitung

Die Spielleitung wird in der jeweiligen Ausschreibung oder am Turniertag am schwarzen Brett/im Internet bekanntgegeben. Die Spielleitung entscheidet endgültig. Im Rahmen des allgemeinen Spielbetriebs entscheidet die Geschäftsleitung des Golf- & LandClub Gut Uhlenhorst gGmbH. (Verhaltensrichtlinien: GL der gGmbH, Golfregeln: Spielleitung)

Abspielzeit

(vgl. Regel 5.3) Die Abspielzeiten werden im Internet oder durch Aushang bekanntgegeben. Die Informationspflicht liegt beim Teilnehmer. Abspielzeit ist die angegebene Zeit auf der Startliste. Außerdem wird optional eine SMS gesendet. Für die Richtigkeit der hinterlegten Mobilfunknummer ist der Spieler verantwortlich. Der Spieler muss zu seiner Startzeit (und nicht vorher) beginnen. Beginn und Ende einer Runde sowie Ausnahmen werden im offiziellen Handbuch Seiten 80/81 geregelt.

Stechen

Falls in den einzelnen Ausschreibungen nicht besonders aufgeführt, gilt Folgendes: Bei gleichen Ergebnissen werden bis zu einer Entscheidung die besseren 9, 6, 3, 1 Löcher nach dem Schwierigkeitsgrad entsprechend der Vorgabenverteilung gewertet. (1, 18, 3, 16, 5, 14, 7, 12, 9). Bei weiterer Gleichheit entscheidet das Los.

Meldungen

Durch Registrierung im Internet, per Telefon im Clubbüro. Mit der Anmeldung zum Turnier erteilt der Spieler seine Zustimmung zur Veröffentlichung der Ergebnisse und evtl. Bildmaterials in elektronischen und gedruckten Medien.

Meldeschluss

Termin und Uhrzeit für den Meldeschluss sind aus der jeweiligen Wettspielausschreibung im Internet ersichtlich. Spätere Meldungen können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Ausnahmen nur durch Entscheidung der Spielleitung.

Mindestteilnehmerzahl

Die Mindestteilnehmerzahl für ein Turnier beträgt acht Spieler bzw. Spielerpaare. Ausnahmen werden ggf. in der Turnierausschreibung festgelegt.

Höchstteilnehmerzahl

Bei Turnieren mit einer begrenzten Teilnehmerzahl wird eine Warteliste geführt.

Startliste

Die Startreihenfolge wird von der jeweiligen Spielleitung festgelegt. Die Einteilung erfolgt wie bei der Ausschreibung festgelegt (bspw. hoch-mittel-tief). Wünsche wie beispielsweise eine späte Startzeit können nur unter Umständen berücksichtigt werden. In jedem Fall liegt die letzte Entscheidung bei der Spielleitung.

Zählerbestimmung

Die Zähler werden durch Computerausdruck auf der Zählkarte vermerkt. Fällt ein Spieler aus, so einigen sich die verbleibenden Spieler einvernehmlich oder holen die Entscheidung der Spielleitung ein.

Nenngeld / Startgeld

Die Höhe des Nenngeldes ist aus der jeweiligen Turnierausschreibung ersichtlich. Mitglieder zahlen über das SEPA-Lastschriftverfahren oder per Rechnung. Gäste zahlen vor Turnierbeginn bar oder mit Bank-Karte im Büro. Gemeldete Teilnehmer, die nach dem Meldeschluss ihre Teilnahme annullieren, sind von der Zahlung des Nenngeldes nicht befreit. Wird das Nenngeld nicht bezahlt, so kann der Spieler für das folgende Club-Turnier gesperrt werden.

Platzregeln

Gespielt wird nach den geltenden offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) des DGV und den jeweils veröffentlichten Platzregeln. Das Turnier wird nach dem EGA-Vorgabensystem ausgerichtet.

Datenschutz

Im Rahmen der Wettspielabwicklung ist es unerlässlich, Personendaten zu veröffentlichen. Mit Anmeldung zu einem Wettspiel willigt der Spieler ein, dass sein Name, Heimatclub, EGA-Vorgabe, Startzeit und Wettspielergebnis am schwarzen Brett sowie im Internet unter www.gvsh.de, www.lgvhh.de, www.golfverband-mv.de, www.golf.de und www.deutschegolfliga.de für jedermann einsehbar veröffentlicht werden. Mit der Teilnahme am Wettspiel erklärt der Teilnehmer seine Einwilligung, dass während des Wettspiels von seiner Person Bild- und Tonaufnahmen angefertigt und in Print- und/oder Onlinemedien (z. B. auf der Internetseite) des GVSH, HGV, MV und DGV zu eigenen, nicht kommerziellen Zwecken (z. B. zur Turnierberichterstattung) veröffentlicht werden dürfen.

Preise und Wertung

Angaben über Anzahl und Bestimmungen der Preise sind entweder aus der jeweiligen Wettspielausschreibung ersichtlich oder werden von der Spielleitung nach Beteiligung der Teilnehmerzahl festgelegt. Ist bei Schlag- oder Punktegleichstand ein Stechen erforderlich, so kommt das DGV-Stechen zur Anwendung. Hat sich ein Preisgewinner für die Siegerehrung bei der Spielleitung entschuldigt, so entscheidet der Ausrichter oder die Spielleitung, ob der Preis aufgehoben oder an den nächstplatzierten Gewinner gereicht wird. Ausnahmen sind möglich und werden im Einzelfall geregelt. Wanderpreise gehen nur vorübergehend in den Besitz des Siegers über. Sofern die Turnierausschreibung keine anderen Angaben enthält, gilt der Doppelpreisausschluss (Brutto vor Netto).

Zählkarte/E-Scoring:

Das E-Scoring ist ab 2024 verpflichtend und das Ergebnis muss nach Spielende bei uns im Computer eingegangen sein. Das E-Scoring gilt sodann als abgegeben. Änderungen sind anschliessend nicht mehr möglich. Zusätzlich erhalten die Spieler jedoch weiterhin eine Zählkarte für ihre eigene Kontrolle. Wird dies versäumt, so wird die Runde als "no return" gewertet und es kann ein Penalty Score verhängt werden, /.1.b der Handicapregeln.

Nearest to the Pin

Es zählt jeweils der erste Schlag des Spielers auf dem von der Spielleitung festgelegten Loch. Der Ball muss auf dem Grün zur Ruhe kommen. Gemessen wird vom Lochrand zu dem Lochrand nächstgelegenen Teil des Balls (getrennte Wertung für Damen und Herren).

Longest Drive

Es zählt der erste Schlag des Spielers auf dem von der Spielleitung festgelegten Loch. Der Ball muss auf der kurzgemähten Rasenfläche (Fairwayhöhe oder kürzer) liegen.

Nearest to the Line

Es zählt der erste Schlag des Spielers auf dem von der Spielleitung festgelegten Loch. Es wird die Entfernung zur Mitte der Linie gemessen.

Beendigung des Wettspiels

Die Turniere sind mit Abschluss der Siegerehrung bzw. mit Aushang der vollständigen Ergebnisliste beendet, Lochspiele mit der Meldung des Ergebnisses an die Spielleitung. Proteste oder Beanstandungen können der Spielleitung bis max. 15 Min. nach Aushang der Ergebnislisten vorgetragen werden.

Entfernungsmessgeräte

Regel 4.3 Ein Spieler darf sich über Entfernungs- oder Richtungsangaben informieren, indem er ein Gerät verwendet. Benutzt ein Spieler während der festgesetzten Runde ein Gerät, mit dem andere Umstände geschätzt oder gemessen werden können, so verstößt er gegen die Regel. 4.3, wofür die Strafe für den 1. Verstoß eine Grundstrafe und für den 2. Verstoß ohne Bezug zum ersten Verstoß = Disqualifikation ist.


Erläuterung: Auf GPS-Geräten (z. B. iPhone) darf neben der GPS-Anwendung keine zusätzliche App installiert sein, die gegen die Regeln verstößt, wie z. B. ein Windmesser. Vorsicht: Eine große Zahl GPS-Apps gibt Empfehlungen zur Schlägerwahl und ist damit weiterhin verboten.

Schläger und Bälle

SPEZIFIKATION

a) Driverköpfe (Regel 4.1 siehe Golfregeln: Rillen auf der Schlagfläche „Groove-Regel“) 
b) Bälle (Regel 4.2) Siehe auch Spezifikation Standards 

Strafe für Verstoß gegen die Wettspielbedingungen:
Disqualifikation

Registrierte (handicaprelevante) Privatrunde (RPR)

RPR-Runden können über 9 oder 18 Löcher gespielt werden, in der Zeit vom 1. April bis zum 30. Oktober, sofern der Platz vorgabenwirksam vorbereitet ist.


Eine handicaprelevante registrierte Privatrunde (früher Extra Day Score (EDS)) ist eine Golfrunde, für die folgende Bedingungen gelten:


1. Die Runde darf nur auf einem Platz eines DGV-Mitglieds über 9 oder 18 Löcher gespielt werden, für den ein gültiges Course-Rating besteht.
2. Die Runde muss unter handicaprelevanten Bedingungen (Handicap-Regeln 2.2. a+b) gespielt werden, Grundlage sind die geltenden Offiziellen Golfregeln des DGV und die Platzregeln des Golf- & LandClub Gut Uhlenhorst. Handicaprelevante Spielform ist Einzel Stableford oder Zählspiel.
3. Der Spieler muss die Runde mit angemessenem Vorlauf vor Beginn der Runde im Sekretariat angemeldet haben, mit folgenden Angaben:

• Name des Spielers (mit Handicap-Index)

• Datum der Runde

• Name des Zählers (mit Handicap-Index)

• die Bezeichnung der zu spielenden Runde 1-9; 10-18;19-27 (9-Löcher) oder 18-Löcher 1-18 ;1-9/19-27,10-27

• die Bezeichnung der Spielform

• die Farbe der Zählspielabschläge, von der gespielt wird. Derzeit nur von rot und gelb

• Es ist ein Betrag von 8 € vorab im Sekretariat bzw. per Rechnung oder SEPA-Lastschrift zu entrichten. Der Zähler muss ein Coursehandicap von 54 oder besser haben.
4. Das Ergebnis ist unverzüglich nach Beendigung der Rundeper eScoring an den Club zu übermitteln. Wird dies versäumt, so wird die Runde als "no return" gewertet und es kann ein Penalty Score verhängt werden, /.1.b der Handicapregeln.
5. Eine RPR kann nicht im Rahmen eines nicht vorgabewirksamen Wettspiels gespielt werden.
6. Alle Golfer, auch Spieler mit einem Handicap-Index unter 4,5, dürfen eine registrierte Privatrunde spielen.

Aussetzung des Spiels bei Gefahr

Unterbricht die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr, so gilt Regel 5.7a mit Anmerkung. Danach hat jeder Spieler das Spiel unverzüglich zu unterbrechen (Ball liegen lassen und markieren). Das Spiel darf erst nach Wiederaufnahme durch die Spielleitung fortgesetzt werden. Strafe bei Zuwiderhandlung ist Disqualifikation. Versäumt ein Spieler, das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, so ist er disqualifiziert. Bei Blitzgefahr obliegt die Entscheidung über die Unterbrechung dem Spieler selbst (vgl. Regel 5.7a)

Caddies

(vgl. Regel 10.3)

Bei Jugendwettspielen und Wettspielen mit Jugendwertung sind Caddies für Jugendliche nicht erlaubt, ausgenommen der Mannschaftskapitän (non-playing captain) und die Mannschaftsmitglieder.

Trolleys / Carts

Elektronische Trolleys sind erlaubt. Die Benutzung von Carts ist in clubinternen Wettspielen erlaubt. Im Einzelfall kann die Nutzung des Beförderungsmittels von der Spielleitung aus sachlichen Gründen (z. B. unter Verweis auf Witterungsbedingungen oder nicht genügend E-Carts) eingeschränkt oder untersagt werden.

 

Verbandsturniere siehe Turnierbedingung der Region Nord

Spieler oder Caddies dürfen während der Runde keinerlei motorisiertes Beförderungsmittel nutzen, außer das kurzfristige Fahren/Mitfahren wird von der Spielleitung/den Referees ausdrücklich genehmigt oder nachträglich gebilligt. Gleiches gilt in Mannschaftsturnieren während des Spiels seiner Mannschaft für den Mannschaftskapitän. Spielern mit einer Gehbehinderung, die von der zuständigen Behörde durch Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises mit einem sich auf die Gehbehinderung beziehenden Merkzeichen im Sinne des § 3 Abs. 1 Schwerbehindertenausweisverordnung anerkannt sind, ist ausnahmsweise die Nutzung eines Beförderungsmittels gestattet, sofern dieses nicht auch als Hilfsmittel bei der Ausführung des Schlages benötigt wird. Die Gehbehinderung ist mit der Meldung vor dem jeweiligen ersten Turniertag durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises nachzuweisen. Das Beförderungsmittel ist vom Spieler zu stellen. Im Einzelfall kann die Nutzung des Beförderungsmittels von der Spielleitung aus sachlichen Gründen (z.B. unter Verweis auf Witterungsbedingungen) eingeschränkt oder untersagt werden.

Elektronische Kommunikationsmittel

Das Mitführen von sende- oder empfangsbereiten elektronischen Kommunikationsmitteln oder deren Benutzung wirkt störend. Stellt die Spielleitung während eines Wettspiels eine schwerwiegende Störung fest, so kann dies als Verstoß gegen die Etikette bewertet werden. Strafe ist Disqualifikation.

Spielgeschwindigkeit

Definition von „Position verloren“ (vgl. Regel 5.6):
Von der als erste startenden Gruppe wird angenommen, dass sie ihre „Position verloren“ hat, falls die addierte Zeit der Gruppe zu irgendeiner Zeit während der Runde die für die gespielten Löcher erlaubte Zeit überschreitet. Von jeder folgenden Gruppe wird angenommen, dass sie ihre „Position verloren“ hat, wenn sie die Zeit eines Startintervalls verloren hat, hinter der Vordergruppe zurückliegt und die für die gespielten Löcher erlaubte Zeit überschritten hat.


Verfahren, wenn eine Gruppe die Position verloren hat:
a) Die Spielleitung wird die Spielgeschwindigkeit beobachten und entscheiden, ob die Zeit einer Gruppe gemessen wird, die ihre Position verloren hat. Es wird geprüft, ob es aktuell mildernde Umstände gibt, zum Beispiel ein länger dauernder Regelfall, ein verlorener Ball, ein unspielbarer Ball usw.

Wird die Zeit der Spieler gemessen, erfolgt die Zeitnahme für jeden Spieler der Gruppe einzeln und durch die Spielleitung wird jedem Spieler mitgeteilt, dass er seine Position verloren hat und seine Zeit gemessen wird. In besonderen Fällen darf auch nur die Zeit eines einzelnen Spielers oder von zwei Spielern in einer Gruppe von drei Spielern gemessen werden.
b) Die für jeden Schlag erlaubte Höchstzeit ist 40 Sekunden.

10 weitere Sekunden werden dem Spieler zugestanden, der zuerst
a) einen Abschlag auf einem Par 3 Loch,
b) einen Schlag zum Grün oder
c) einen Chip oder Putt spielt.

Die Zeitnahme beginnt, sobald ein Spieler ausreichend Zeit hatte, seinen Ball zu erreichen, er mit dem Spiel an der Reihe ist und ohne Behinderung oder Ablenkung spielen kann. Die Zeit zum Bestimmen der Entfernung und zur Wahl eines Schlägers zählt als Zeit, die für den nächsten Schlag benötigt wird. Auf dem Grün beginnt die Zeitnahme, sobald der Spieler genügend Zeit hatte, den Ball aufzunehmen, zu reinigen und zurückzulegen, Beschädigungen auszubessern, die seine Spiellinie behindern und lose hinderliche Naturstoffe in der Spiellinie zu entfernen. Zeit zum Betrachten der Spiellinie von einer Stelle hinter dem Loch und/oder hinter dem Ball zählt als Zeit, die für den nächsten Schlag benötigt wird. Die Zeitnahme beginnt in dem Augenblick, in dem die Spielleitung entscheidet, dass der Spieler an der Reihe ist und ohne Behinderung oder Ablenkung spielen kann.

Die Zeitnahme endet, wenn eine Gruppe wieder in Position ist und dies den Spielern entsprechend mitgeteilt wird.
Strafe für Verstoß
1. Verstoß: Verwarnung
2. Verstoß: ein Strafschlag
3. Verstoß: Grundstrafe
4. Verstoß: Disqualifikation

Ready Golf

Im Zählspiel sollte „Ready Golf“ gespielt werden. Dies muss stets auf sichere und verantwortungsbewusste Art und Weise erfolgen. Spielen Sie, wenn Sie bereit sind
– Sie müssen nicht warten, bis der am weitesten entfernte Ball gespielt wurde. Spielen Sie z.B. „Ready Golf“ wenn
– der weiter entfernte Spieler über einen schwierigen Schlag nachdenkt,
– ein Spieler mit längeren Schlägen wartet, bis das Grün frei wird,
– auf dem Abschlag der Spieler mit der Ehre noch nicht bereit ist,
– Sie helfen, nach einem verlorenen Ball zu suchen.
Sie können von der Spielleitung zu „Ready Golf“ aufgefordert werden, wenn Ihre Gruppe in Rückstand gerät. Sofern es möglich ist, machen Sie andere Spieler in der Gruppe darauf aufmerksam, dass Sie zuerst spielen.

 

Dopingverbot

Es besteht Dopingverbot. Das Nähere, insbesondere den Dopingbegriff und mögliche Sanktionen im Falle eines Verstoßes, regelt die Anti-Doping-Ordnung des DGV.

Verstoß gegen Verhaltensvorschriften

Sanktionen während des Turniers durch die Spielleitung (Ergänzung zu Regel 1.2a): Ein Fehlverhalten bzw. ein schwerwiegendes Fehlverhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird.

 

Als Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:

- einen Schläger zu werfen

- einen anderen Spieler während des Schlags durch Unachtsamkeit abzulenken

- einen Schläger aus Ärger in den Boden zu schlagen bzw. den Schläger oder

- Einrichtungen des Platzes zu beschädigen

- Pitchmarken nicht auszubessern, Bunker nicht zu harken oder Divots nicht zurückzulegen

- mit dem Trolley zwischen Grün und daran angrenzendem Bunker hindurchzufahren bzw. über das Vorgrün zu fahren

 

Strafe für Verstoß:

Vorab: erste Verwarnung

1. Verstoß: 1 Strafschlag

2. Verstoß: Grundstrafe

3. Verstoß: Disqualifikation

 

Als schwerwiegendes Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:

– Personen zu gefährden oder zu verletzen

– einen Schläger in Richtung einer anderen Person zu werfen

– wdh. Verwendung vulgärer/beleidigender Ausdrücke oder Gesten

– einen anderen Spieler absichtlich während seines Schlags abzulenken

– Abschlagmarkierungen oder Auspfähle zu versetzen

– absichtlich ein Grün erheblich zu beschädigen

 

Strafe für Verstoß: Disqualifikation

Die Strafe für ein schwerwiegendes Fehlverhalten wird ggf. auch nach dem Turnier von der Spielleitung verhängt.

Gut Uhlenhorst, den 1. April 2024

Golf- & LandClub Gut Uhlenhorst gGmbH

 

 

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